Aktuelles

  • Jahreshauptversammlung 18.05.2024

    Kleingärtner-Verein Bürgerfelde e.V.

    An de Bullwisch 20, 26127 Oldenburg, Tel. 0441/80065867

    Der Vorstand informiert:

    Unsere Jahreshauptversammlung 2024 findet am Samstag, den 18. Mai 2024 um 14.00 Uhr in unserem Vereinsheim, An de Bullwisch 20, 26127 Oldenburg statt.

    Anträge an die Mitglieder-Jahreshauptversammlung 2024 sind bis zum 20.04.2024 schriftlich beim Vorstand einzureichen!

    Diese werden dann mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung verschickt sowie in den Infokästen und auf unserer Homepage bekanntgegeben.

    Oldenburg, 09.03.2024

    Der Vorstand


  • WASSER MARSCH !

    Betrifft Anlage
    Vorm Kuhviertel


    Das Wasser wird am Samstag, den 30. März 2024 wieder angestellt.

    Die Wasserhähne müssen bis dahin zugedreht und die Uhren eingebaut sein. Da Leitungsschäden aufgetreten sein können, seid bitte an diesem Tag im eigenen Garten. Ansonsten könnte es nasse Überraschungen geben.


    Wichtig! Austausch von Zählern

    Wasserzähler nach 6 Jahren ab Datum Zähler Stromzähler nach 16 Jahren ab Datum Zähler. Gem. neuem Eichgesetz vom 01.01.2015 muss die Strom- und Wassergemeinschaft die Zähler- Wechsel in einer Liste aufführen, so dass sie dem Eichamt jederzeit vorgelegt werden kann.

    Falls Zählerwechsel erforderlich sind, bitte mit Alexander Wilhelm Verbindung aufnehmen unter Tel.-Nr. 0176 40729638.


    Bitte beachten:

    Die am 13.05.2023 auf der Jahreshauptversammlung beschlossene Strafgebühr wegen Fernbleibens beim Wasseranstellen beträgt 50,00 €. Bei 3 Fehlversuchen erfolgt die Abklemmung des Wassers.

  • Aktuelles 2023

    Kassenführer/in gesucht !

    Gartenfreundin Sabine Peters hat mitgeteilt, daß sie mit Wirkung zum 31.12.2023 ihr Amt als 1. Kassenführerin niederlegt. Wir suchen deshalb ab sofort (Wahl auf der nächsten Jahreshauptversammlung) eine/n neue/n 1. Kassenführer/in sowie eine/n 2. Kassenführer/in! Gute Kenntnisse im Zahlungsverkehr sowie PC-Kenntnisse in Word und Excel sind Voraussetzung. Wer sich für den Verein/für die Vorstandsarbeit interessiert, melde sich bitte bis zum 30.11.2023 beim Vorstand, um weitere Einzelheiten abzusprechen.

    Der Vorstand

  • Aktuelles 2022

    Veränderungen im Vorstand

    Gartenfreund Henry James wurde am 26.06.2022 auf der Jahreshauptversammlung als 2. Schriftführer gewählt. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 13.10.2022.

    Der neue Vorstand KGV Bürgerfelde e.V. ist seit dem 13.10.2022:

    • Frank Hülsermann (1. Vorsitzender)
    • Ralf Bredehorn (2. Vorsitzender)
    • Sabine Peters (Kassenführerin)
    • Andrea Wendt (1. Schriftführerin)
    • Henry James (2. Schriftführer)

  • Aktuelles 2021


    Der zwischen dem Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e.V. (LNG) und der Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (KVD) abgeschlossene FED-Gruppenvertrag wird zum 01.01.2022 geändert.

    Wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Grundversicherungssumme von 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Der Jahresbeitrag für die Grundversicherung ändert sich somit von 30,00 € auf 35,00 €.
    Die in den letzten Jahren extrem gestiegenen Preise erforderten eine Überprüfung und Anpassung der in der Grundversicherung bestehenden Gebäudeversicherungssumme, damit allen Versicherten bereits mit der Grundversicherung ein zeitgemäßer Versicherungsschutz angeboten werden kann.

    Die Neuerungen treten zum 01.01.2022 für alle automatisch in Kraft. Alle bisher vereinbarten Höherversicherungen behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit, sodass allen Versicherten per 01.01.2022 im Rahmen der Gebäudeversicherung der Lauben eine um 5.000,00 € höhere Versicherungsleistung zur Verfügung steht.

    Es ist zu beachten, dass aus haftungsrechtlichen Gründen nur der Versicherte selbst eine Änderung der bisher vereinbarten Höherversicherung über unser Büro beantragen kann! Jeder sollte prüfen, ob nach der Erhöhung der Grundversicherungssumme für das Gebäude diese Summe dem Wiederaufbauwert der versicherten Gebäude (incl. Fundamenten) zu heutigen gewerblichen Baupreisen entspricht, damit jeder angemessen versichert ist. Die Grundversicherungssumme in der Inhaltsversicherung bleibt unverändert. Sofern der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen die Grundversicherungssumme übersteigt, ist zur Vermeidung einer Unterversicherung eine ausreichende Höherversicherung abzuschließen.
     

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben des LNG und der KVD.




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