Aufgaben der Obleute

gem. § 8 Abs. 10 der Satzung

Die Obleute sind das Bindeglied zwischen den Vereinsorganen und den Kleingärtner/inne/n.

Ihnen obliegt es, im Rahmen ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches (Anlage/Teilanlage)

  1. die Beschlüsse von Mitgliederversammlung und Vorstand umzusetzen. 
  2. ​neue Mitglieder einzuweisen und sie bei der Integration in die Anlagen- und Vereinsgemeinschaft zu unterstützen.
  3. den Vorstand bei der Planung der Arbeiten, die durchgeführt werden müssen, zu unterstützen.
  4. die Gemeinschaftsarbeit zu terminieren, den Kleingärtner/inne/n anzubieten (Aushang), sowie deren Durchführung zu beaufsichtigen und zu registrieren.
  5. die Zählerstände (Strom und Wasser) abzulesen und die erhobenen Daten an den Vorstand weiter zu leiten.
  6. die Einhaltung der Gartenordnung mit zu überwachen, einzufordern und ggf. grobe Verstöße dem Vorstand mitzuteilen.
  7. Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Sorgen der Kleingärtner/innen entgegen zu nehmen, soweit möglich zu bearbeiten oder (wenn es ihre Befugnisse überschreitet) an den Vorstand heranzutragen.
  8. die vereinseigenen Geräte zu verwalten und in Ordnung zu halten.
  9. an den erweiterten Vorstandssitzungen und an den Besprechungen zur Planung teilzunehmen.
  10. Ständigen Kontakt zu den Kleingärtner/inne/n zu pflegen, um die Integration neuer Vereinsmitglieder zu erleichtern und die Gemeinschaft innerhalb der Anlage zu fördern.

    Die Obleute arbeiten vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammen, wobei ständige Kommunikation und gegenseitige Information, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Unterstützung grundlegende Voraussetzungen für die Erreichung der angestrebten Ziele sind.
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