Aufgaben des Vorstandes

gem. § 8 Abs. 5 der Satzung

Der Vorstand regelt die Vereinsangelegenheiten gem. § 8 Abs. 9 nach folgender Geschäftsverteilung:

A). 1. Vorsitzende/r und 2. Vorsitzende/r:

  1. Förderung des Kleingartengedankens auf Vereinsebene und nach außen.
  2. Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB zusammen mit dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der 1. Kassenführer/in oder dem/der 1. Schriftführer/in.
  3. Verhandlungen mit anderen Kleingärtner-Vereinen, dem Kreisverband und der Aufsichtsbehörde.
  4. Vertretung der Interessen des Vereins beim Kreisverband und den übergeordneten Verbänden.
  5. Vorbereitung des Abschlusses bzw. Aufhebung von Generalpachtverträgen.
  6. Einladung zu den Mitgliederversammlungen und Leitung derselben.
  7. Anordnung von Kassenprüfungen.
  8. Einladung zu Vorstands- und Ausschusssitzungen und Leitung dieser Sitzungen.
  9. Schlichtung von vereinsrelevanten Streitigkeiten.
  10. Bestätigung der Obleute nach erfolgter Wahl durch Mitglieder der jeweiligen Anlage/Teilanlage.
  11. Durchführung des Schriftverkehrs.
  12. Abschluss von Versicherungen.
  13. Anweisungen im Zahlungsverkehr.
  14. Abschluss von Pachtverträgen.
  15. Terminierung und Durchführung von Anlagenbegehungen.
  16. Durchführung von Übergabe-/Übernahmeverhandlungen bei Kündigungen/Neuverpachtungen.

B)1. Kassenführer/in:

  1. Führung der Kassenbücher.
  2. Vorbereitung der Anweisungen im Zahlungsverkehr.
  3. Durchführung des Zahlungsverkehrs.
  4. Überprüfung der Einzahlungen (Mitgliedsbeiträge, Pachtzins pp.).
  5. Abwicklung des Mahnwesens.
  6. Aufstellung des jährlichen Kassenvoranschlages.
  7. Erstattung des Kassenberichts in den Mitgliederversammlungen.
  8. Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB zusammen mit dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden.
  9. Teilnahme an der Durchführung von Anlagenbegehungen. 

C) 1. Schriftführer/in:

  1. Aktenführung / Postbearbeitung / Ablage.
  2. Geschäftszimmer- und Inventarverwaltung, Beschaffung von Büromaterialien.
  3. Aufstellung und Aktualisierung von Mitglieder-Dateien.
  4. Fertigung und Aktualisierung von Vordrucken.
  5. Ausfertigung des gesamten Schriftverkehrs.
  6. Vorbereitung von Pachtverträgen.
  7. Protokollführung in den Mitgliederversammlungen, Vorstands- und Ausschusssitzungen.
  8. Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB zusammen mit dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden.
  9. Teilnahme an der Durchführung von Anlagenbegehungen.

    Arbeiten, die im Einzelnen nicht angegeben sind, sind von dem Vorstandsmitglied zu erledigen, in dessen Aufgabengebiet sie sachlich einzuordnen sind.

    Die Vorstandsmitglieder arbeiten vertrauensvoll zusammen, wobei ständige Kommunikation und gegenseitige Information, Kooperationsbereitschaft und gegenseitige Unterstützung grundlegende Voraussetzungen für die Erreichung der angestrebten Ziele sind.
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