Versicherung

1.) Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glas-, Sturm- und Hagelversicherung 

Jeder Gartenfreund sollte für die eigene Laube eine Grundversicherung (Jahresbeitrag € 30,00, ab 01.01.2022 € 35,00) abschließen, um im Notfall abgesichert zu sein. Die Grundversicherungssumme für die Laube (€ 5.000,00, ab 01.01.2022 € 10.000,00) und den Inhalt (€ 2.000,00) beträgt somit € 7.000,00 (ab 01.01.2022 € 12.000,00). 

Falls die Laube oder deren Inhalt einen höheren Wert als die Grundversicherungssumme darstellen, besteht die Möglichkeit, eine Höherversicherung abzuschließen. Die Höchstversicherungssummen betragen insgesamt für das Gebäude € 30.000,00 (ab 01.01.2022 € 40.000,00) und für den Inhalt € 10.000,00. Die Jahresbeiträge pro € 500,00 für die Höherversicherung betragen für das Gebäude (Feuer, Sturm, Hagel) € 1,00 und für den Inhalt (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus) € 4,00. 

Einen entsprechenden Antrag können Sie sich weiter unten herunterladen und ausgefüllt im Vereinsbüro abgeben.

Um sich selbst ein Bild zu machen, ob die abgeschlossene Versicherung für die Laube ausreichend ist, können Sie sich zur eigenen Kontrolle den Laubeninhaltsrechner herunterladen, ausfüllen und zu Ihren Unterlagen legen.

Weitere detaillierte Einzelheiten können Sie dem Merkblatt über die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glas-, Sturm- und Hagelversicherung entnehmen.

Falls durch Einbruch oder Feuer etwas beschädigt worden ist, können Sie sich zur schnelleren Abwicklung die Sach- und Schadensanzeige herunterladen und ausgefüllt im Büro abgeben. Zur weiteren Information fügen wir noch das Schreiben der KVD betreffend allgemeine Informationen zur Regulierung bei. 

Eine polizeiliche Schadensaufnahme mit Tagebuchnummer ist unbedingt erforderlich.

2.) Familien-Unfallversicherung:

Jeder Gartenfreund ist bei Neupachtung eines Grundstücks automatisch mit Beginn des Pachtverhältnisses durch eine Versicherung abgesichert, damit z. B. bei Unfällen während der Gemeinschaftsarbeit Versicherungsschutz besteht. Beitragsfrei mitversichert sind die Ehegatten (auch eheähnliche Gemeinschaft) und minderjährige Kinder, sofern sie mit dem Hauptversicherten in häuslicher Gemeinschaft (gemeinsame Meldeadresse) leben. 

Weitere detaillierte Einzelheiten können Sie dem Merkblatt über die Familien-Unfallversicherung der KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (Link) entnehmen. 


Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.